Im Falle eines Strafrechtsverfahrens ist es von Vorteil,
sich schnellstmöglich professionellen Rat zu holen.
Dies gilt für Beschuldigte und Opfer gleichermaßen.
Für Beschuldigte
Im Falle einer Verurteilung können finanzielle Verluste, die Schädigung Ihres Rufes,
sowie im schlimmsten Fall die Untersuchungshaft oder Freiheitsstrafe die Folge sein.
Es ist unsere Aufgabe, Ihre Interessen zu vertreten und die Folgen möglichst gering zu halten.
Für Opfer
Als Opfer eines Strafdeliktes ist es unter Umständen sinnvoll,
sich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten zu lassen und auch Ansprüche auf Schadenersatz,
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenansprüche etc. durchsetzen zu lassen.
In folgenden Strafrechtsverfahren vertreten wir Sie:
> Beihilfe
> Betäubungsmittel
> Betrug
> Bußgeld- und Ordnungswidrigkeiten
> Ermittlungsverfahren
> Jugendstrafrecht
> Körperverletzung
> Sexualstraftaten
> Verleumdung
> Wirtschaftsstrafrecht
Vereinbaren Sie hier einen Termin, damit wir
Ihre Interessen von Beginn an vertreten.
Rechtsanwälte Isabel Cammerer und Roland-Stephan Lehnert. Kronacher Str. 7. 96215 Lichtenfels.
Telefon 09571 83382. Fax 09571 83083. E-Mail info@cammerer-lehnert-rechtsanwaelte.de